Gottesdienste für Verstorbene - Beerdigung

 
Informationen zu Bestattungen in unserer Seelsorgeeinheit
 
In allen unseren Gemeinden soll das Thema Bestattung gut und klar geregelt sein. Deshalb erhalten Sie hier folgende Informationen:
 
Das Abschiedsgebet ist im Regelfall am Vorabend des Beisetzungstages um 18:30 Uhr, falls an diesem Tag ein Abendgottesdienst stattfindet, bereits um 18 Uhr. Dies ist ein Angebot, keine Verpflichtung.
 
Montags und am Wochenende finden keine Beisetzungen statt. Eucharistiefeiern/Wortgottesfeiern mit anschließender Beisetzung finden im Regelfall um 14 Uhr statt. Trauerfeiern (direkt auf dem Friedhof) sind normalerweise um 13:30 Uhr oder um 14 Uhr. Ob eine Eucharistiefeier oder Trauerfeier gewählt wird, entscheidet der zuständige Seelsorger/die zuständige Seelsorgerin mit den Angehörigen.
 
Am Beerdigungstag gibt es folgende Regelungen bei Eucharistiefeiern (Seelenamt) oder Wortgottesfeiern:
  • Altheim: Eucharistiefeier/Wortgottesfeier in der Kirche (keine Sarg-Aufbahrung in der Kirche), Gemeinsame Prozession, anschl. Aussegnung in der Aussegnungshalle, Beisetzung
  • Thalheim: Eucharistiefeier/Wortgottesfeier mit anschl. Aussegnung in der Kirche (Aufbahrung), Sarg/Urne in der Kirche (kein Weihwasser!), Gemeinsame Prozession zum Friedhof, Beisetzung
  • Leibertingen: Eucharistiefeier/Wortgottesfeier mit anschl. Aussegnung in der Kirche (Aufbahrung), Sarg/Urne in der Kirche (kein Weihwasser!), Gemeinsame Prozession zum Friedhof, Beisetzung
  • Kreenheinstetten: Eucharistiefeier/Wortgottesfeier in der Kirche (keine Sarg-Aufbahrung in der Kirche), Aussegnung in der Totenkapelle auf dem Friedhof (keine Prozession), Beisetzung
  • Langenhart: Eucharistiefeier/Wortgottesfeier in der Kirche (keine Sarg-Aufbahrung in der Kirche), Aussegnung auf dem Friedhof (keine Prozession), Beisetzung
  • Engelswies: Eucharistiefeier/Wortgottesfeier in der Kirche (keine Sarg-Aufbahrung in der Kirche), Aussegnung in der Aussegnungshalle (keine Prozession), Beisetzung
  • Vilsingen: Eucharistiefeier/Wortgottesfeier in der Kirche (keine Sarg-Aufbahrung in der Kirche), Aussegnung in der Friedhofskirche (keine Prozession), Beisetzung
  • Inzigkofen: Eucharistiefeier/Wortgottesfeier in der Kirche (keine Sarg-Aufbahrung in der Kirche), Aussegnung in der Aussegnungshalle (keine Prozession), Beisetzung
  • Laiz: Eucharistiefeier/Wortgottesfeier in der Kirche (keine Sarg-Aufbahrung in der Kirche), Aussegnung in der Aussegnungshalle (keine Prozession), Beisetzung
  • Gutenstein: Eucharistiefeier/Wortgottesfeier in der Kirche (keine Sarg-Aufbahrung in der Kirche), Aussegnung in der Aussegnungshalle (keine Prozession), Beisetzung
 
Bestattungen im „Ruheforst Hohenzollern Sigmaringen“ in Laiz sind möglich, allerdings nicht anonym. Das heißt, dass am Baum ein Schild mit dem Namen des Verstorbenen/der Verstorbenen und einem eingravierten Kreuz angebracht werden muss.
 
Wenn Ihr Angehöriger aus der Kirche ausgetreten ist, sind wir bereit, Sie beim letzten Gang mit einer Trauerfeier und der Beisetzung zu begleiten. Wir tun dies, weil es ein Werk der Barmherzigkeit ist, Tote zu bestatten und Trauernde zu trösten.
 
Einmal im Jahr – am Allerseelentag (2. November) – feiern wir einen Gottesdienst, in dem alle Namen der Verstorbenen der letzten 12 Monate vorgelesen werden.
 
Sie können über das Pfarrbüro im Jahreslauf gerne eine Messintention „bestellen“. Im Hochgebet der Eucharistiefeier wird dann namentlich Ihrer Verstorbenen gedacht. Häufig wird dies wenige Wochen nach der Beisetzung oder um den Jahrestag des Todes getan.
 
Beistand leisten, Trauerprozesse begleiten, beim Trauern helfen, Unterstützung bieten, zuhören, Stille ertragen, beten – unterstützende Trauerseelsorge ist unsere Aufgabe und ein wichtiges Feld für unsere Tätigkeit als Seelsorger/Seelsorgerin. Wir sind für Sie da – nicht erst, wenn ein Angehöriger verstorben ist. Wir begleiten Sie, auf Wunsch, in schwierigen Phasen bei Krankheit und des Sterbens.